Änderungen/Annullierungen


1. Annullierung

Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung resp. Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.


2. Gebühren

Bis zu Beginn der Annullierungsfrist können wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderung, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, max. CHF 120.– pro Auftrag erheben. Zusätzlich werden die Annullierungskosten für bereits getätigte Bahn- und Flugreservationen verrechnet. Ebenfalls verrechnet werden bereits gebuchte Karten für Theater, Opern und Musicals, Visagebühren sowie die Annullierungskosten-Versicherung. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 3.

3. Annullierungskosten

Treten Sie vor dem Abreisedatum vom Reisevertrag zurück, belastet Ihnen ZRT / RE zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises:

Fernreisen und Reisen ab CHF 5'000.–

  • 89 – 60 Tage vor Abreise 30 %
  • 59 – 30 Tage vor Abreise 60 %
  • 29 – 15 Tage vor Abreise 80 %
  • 14 – 0 Tag(e) vor Abreise 100 %


Kurzreisen Europa und Reisen ab CHF 2'000.– bis CHF 5'000.–

  • 59 – 30 Tage vor Abreise 10 %
  • 29 – 21 Tage vor Abreise 30 %
  • 20 – 11 Tage vor Abreise 50 %
  • 10 – 1 Tag(e) vor Abreise 90 %
  • Tag der Abreise 100 %


Kurzreisen Schweiz

  • 59 – 30 Tage vor Abreise 10 %
  • 29 – 21 Tage vor Abreise 30 %
  • 20 – 11 Tage vor Abreise 50 %
  • 10 – 1 Tag(e) vor Abreise 80 %
  • Tag der Abreise


Bereits gebuchte Karten (Theater, Eintritts-, Oper- oder Musicalkarten) oder eingeholte Visa können weder geändert noch annulliert werden. Im Annullierungsfall müssen wir Ihnen die gesamten Kosten in Rechnung stellen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.